Versand von Gasflaschen: Sicherheitstechnische Vorschriften
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Gefüllte Argonflaschen oder z.B. Schutzgasflaschen, Kohlensäureflaschen werden nach ADR in Gefahrgut kategorisiert (Klasse 2). Viele Paketdienstunternehmen und Transportdienstleister lehnen den Bereich Gefahrgutversand Klasse 2 prinzipiell ab. Es gibt nur 2 Unternehmen die als Paketdienst fungieren und Gefahrgut der Klasse zuverlässig, legal und sicher versenden. Diese lehnen jedoch eine Privatkundenzustellung (B2C) ab und haben eine recht hohe Mengenvorstellung und Preisvorstellung. Erst ab einer Paketmenge von 30 Paketen pro Tag, wohlbemerkt an Gewerbekunden erhalten Sie eine Konditionierung der Gefahrgut-Transporte. Die Preise pro Sendung ist in der Regel deutlich teurer, als die örtliche Spedition – argumentiert wird dies, dass die Ware innerhalb 24 Std. zugestellt wird. Fazit: es ist möglich, legal Pakete mit gefüllten Gasflaschen zu versenden, jedoch zu Preisen die uninteressant sind und preislich vom Anbieter abgelehnt werden. Diese Situation wird sich aufgrund der guten Auftragslage der Paketdienstleister und der komplizierten, kostenaufwändigen Umstrukturierung (Umbau der Fahrzeuge) in den nächsten Jahren nicht ändern. Andere Dienstleister, die Gefahrguttransporte anbieten, werden definitiv bevorzugt.Gasflaschen als Standard-Paket – ist das im Prinzip möglich?
Ja, erlaubt ist es, sobald die entsprechenden sicherheitstechnischen Vorschriften laut ADR* erfüllt sind. Es gibt sogar eine Sondervorschrift, die ermöglicht, dass beispielsweise kleine Kohlensäure Flaschen normal per Paketversand transportiert werden können. Jedoch sind es nur wenige Flaschen, die unter dem Aspekt transportiert werden dürfen. Alle Flaschen die mit 200 bar gefüllt sind, fallen ausnahmslos raus und gelten als Gefahrgut.Weitere Fragen und Hinweise zum Transport von Gasflaschen
Wie deklarieren wir die Sendung nach ADR richtig und was ist LQ? Welche Strafen kommen auf mich zu, sollte ich die Sendung nicht ordnungsgemäß kennzeichnen? Was muss ich dabei beachten, welche Kartons oder muss alle auf eine Holzpalette etc.? Benötigen wir hierzu einen Gefahrgutbeauftragten?
